Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die Deckungsanfrage und
akzeptieren alle Rechtsschutzversicherer. Die überwiegende Mehrheit der Rechtsschutzversicherer übernimmt problemlos die Deckung in arbeits- oder beamtenrechtlichen Streitigkeiten.
Die Kosten einer
Erstberatung richten sich nach dem wirtschaftlichem Interesse. In der Regel liegen diese Kosten zwischen 30,00 EUR und 70,00 EUR. Auch diese Kosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen
Soweit Sie bedürftig sind, stellen wir die erforderlichen Prozesskostenhilfeanträge am
jeweiligen Gericht. Mit Bewilligung der Prozesskostenhilfe wäre der Rechtsstreit hinsichtlich unserer Gebühren und der Gerichtskosten für Sie kostenfrei.
Die Honorierung der Leistung richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren oder wird frei
vereinbart. Hierbei sind Zeit- oder Pauschalhonorare möglich. Eine zuverlässige Kostenschätzung soll dabei den Mandanten vor "bösen Überraschungen" bewahren und ihm die
Entscheidung für die kostengünstigste Variante ermöglichen.
In der Regel wird nach Verfahrensablauf bzw. Arbeitsfortschritt abgerechnet, so dass das
anfallende Honorarvolumen überschaubar ist.
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